Kirchenbücher der evangelischen Kirchengemeinde
Flötenstein [Koczała] im Landkreis Schlochau
In die nachstehende Aufstellung sind die überlieferten Kirchenbücher eingestellt. Unter "Bemerkungen" werden ggf. ergänzendede Hinweise zu diesen Beständen und auf vorhandene Digitalisate gegeben. Zivilstandsregister, Dissidentenregister und Kirchenbuchzweitschriften wurden in diese Austellung nicht aufgenommen. Es handelt sich insoweit um der staatlichen Gesetzgebung unterliegende Personenstandsregister, die aus diesem Grunde unter den staatlichen Standesamtsregistern geführt werden. In das Bestandsverzeichnis sind darüber hinaus auch keine Militärkirchenbücher aufgenommen. Über die erhalten gebliebenen
westpreußischen Militärkirchenbücher wird zu gegebener Zeit ein eigenständiges Verzeichnis erstellt.
Wenn Sie dem Link zum jeweiligen Verwahrort folgen, werden Ihnen - soweit bekannt - die Kontaktdaten der verwahrenden Stelle angezeigt.
Der Link "Bestandsübersicht" führt zu den im Evangelischen Zentralarchiv in Berlin und/oder in der Datenbank szukajwarchiwach.pl der polnischen Staatsarchive nachgewiesenen Beständen und ermöglicht damit den Vergleich zwischen den von mir gelisteten und den dort nachgewiesenen Kirchenüchern. Dies eröffnet zugleich den Zugriff auf bei szukajwarchiwach.pl hinterlegte Digitalisate.
Der Link "Filmnummern" führt zu den Bestandsnachweisen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und ermöglicht den Vergleich zwischen den von mir gelisteten und den dort nachgewiesenen Beständen an verfilmten Registern. Soweit diese Bestände digitalisiert und freigegeben sind, eröffnet dies zugleich den Zugriff auf diese Digitalisate (Anmeldung erforderlich).
Bemerkungen | Flötenstein war - ebenso wie Darsen - ursprünglich zu Schwessin, Kreis Rummelsburg (Pommern) eingepfarrt, wurde dann Filialgemeinde von Darsen und erlangte am 15.05.1900 Selbständigkeit. Die für Flötenstein vorhanden gewesenen Kirchenbücher der Jahre 1751/1767/1787 ff. wurden wahrscheinlich im Verlaufe des zweiten Weltkrieges vernichtet. Die überlieferten Kirchenbuchzweitschriften sind unter Standesamtsregister nachgewiesen. |